Kontakt
Die Bearbeitung von Dossiers bei der Datenschutzbehörde erfolgt grundsätzlich ausschließlich auf schriftlichem Wege. Darüber hinaus ist die Datenschutzbehörde auch telefonisch erreichbar.
Telefonischer Kontakt
Wir haben für alle professionellen Verfahren auf dem Portal Leitfäden erstellt, die Sie hier finden:
- Melden einer Datenschutzverletzung
- Verwalten eines DPO-case
- Anmeldung auf dem Portal
- Leitfaden zur vorherigen Konsultation (DSFA)
Außerdem wurden FAQs erstellt, die Sie hier finden.
Sollten technische Probleme wie Anmelde- oder Verbindungsprobleme sowie Probleme mit der Rollenzuweisung auftreten, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen die Rolle „DSB_Documentum_Vertreter“ für das jeweilige Unternehmen in e-gov zugewiesen wurde und ob diese aktiv ist.
Treten beim Einreichen Ihrer Meldung über eine Datenschutzverletzung, bei der Verwaltung Ihres DPO-case oder bei Ihrem Antrag auf vorherige Konsultation Fehlermeldungen auf, überprüfen Sie bitte, ob diese Fehlermeldungen in den oben genannten FAQs behandelt werden.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und erstellen Sie Vollbild-Screenshots. Senden Sie das ausgefüllte Formular anschließend bitte an support-dms[at]apd-gba.be
Bitte folgen Sie zunächst den oben genannten Anweisungen, bevor Sie uns telefonisch kontaktieren.
Anschrift und Öffnungszeiten
Die Datenschutzbehörde ist an jedem Werktag von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Datenschutzbehörde
Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel
+32 (0)2 274 48 00
contact[at]apd-gba.be
Datenschutzbeauftragter (DPO)
Möchten Sie unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) kontaktieren, wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Behörde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?
Senden Sie eine E-Mail an dpo[at]apd-gba.be.
Fragen
Die beratende Rolle der DSB ist seit Inkrafttreten der DSGVO sehr eng definiert und umfasst nur eine Reihe spezifischer Fälle:
- Stellungnahmen zu normativen Texten (im Rahmen der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen);
- Vorherige Konsultationen zu Datenverarbeitungen mit hohem Restrisiko;
- Sie können sich an den Erste-Linie-Dienst wenden:
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine schriftliche Informationsanfrage stellen;
- Bürger mit einem Problem im Bereich des Datenschutzes oder Opfer einer Verletzung ihrer Privatsphäre können ebenfalls einen Mediationsantrag oder eine Beschwerde einreichen.
- Schließlich kann die Presse ihre Fragen oder Interviewanfragen an communication@apd-gba.be richten.
Abgesehen von den oben beschriebenen Situationen ist es dem Vorsitzenden der DSB, ihren Direktoren oder Mitarbeitern nicht möglich, zu einer bestimmten Datenverarbeitung mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.
Um Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten verfolgen zu können, informiert sich das Generalsekretariat der DSB regelmäßig über entsprechende Entwicklungen. Zu diesem Zweck kann es – unter Berücksichtigung der Prioritäten der DSB– Organisationen oder Unternehmen auffordern, eine bestimmte gesellschaftliche, wirtschaftliche oder technologische Entwicklung näher zu erläutern.