Melden und verwalten einer Datenschutzverletzung

Eine Datenschutzverletzung melden und verwalten über das GBA-Portal. 


Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

Die Meldung einer Datenschutzverletzung erfolgt über das Datenschutzbehörde-Portal, wo Sie als Verantwortlicher eine Datenschutzverletzung melden und verwalten können. Meldungen, die uns per E-Mail übermittelt werden, werden nicht bearbeitet.

Meldungen müssen in einer der drei Landessprachen erfolgen. Die Sprache (Niederländisch, Französisch oder Deutsch) wird anhand des Links bestimmt, den Sie auf unserer Website anklicken.  Technische Anhänge zu einer Meldung dürfen neben den drei Landessprachen auch auf Englisch verfasst sein (andere Sprachen werden nicht akzeptiert). Wenn diese sprachlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Meldung als unzulässig. 

Um das DSB-Portal aktuell und sicher zu halten, wird es regelmäßig gewartet. Dies kann zu einer kurzen Unterbrechung oder der Nichtverfügbarkeit bestimmter Funktionen führen. Diese Wartung findet jeden zweiten Mittwoch im Monat um 17 Uhr statt und dauert maximal 4 Stunden.

Verfahren

Schritt 1

Prüfen Sie zuerst, ob der Datenschutzbehörde die zuständige Behörde ist.

Es ist wichtig, dass Sie die Datenschutzverletzung bei der richtigen zuständigen Stelle melden. Für bestimmte Bereiche gibt es spezifische föderale Aufsichtsbehörden, wie zum Beispiel für Polizeidienste. Diese müssen sich an das Kontrollorgan für polizeiliche Informationen (COC) wenden. Weitere Informationen zur Zuständigkeitsverteilung finden Sie hier (Seite nicht auf Deutsch verfügbar).

Schritt 2

Melden Sie die Datenschutzverletzung über unser Portal

Über diesen Link erhalten Sie Zugang zum Datenschutzbehörde-Portal:

Portal

Nach Ihrer Anmeldung oder Registrierung im Portal wird ein Unternehmenskonto erstellt. Dieses Konto muss auch für andere Aktionen im Portal verwendet werden. Pro Unternehmen gibt es nur ein einziges, einzigartiges Unternehmenskonto.

Konsultieren Sie dieser Handbuch, um sich im Portal anzumelden.

In diesem Handbuch finden Sie weitere Erklärungen zur Meldung und Verwaltung einer Datenschutzverletzung.

Wenn Sie Fragen haben, füllen Sie das Formular.

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