Ein Überblick über die häufigsten Fragen zu den Verfahren im Zusammenhang mit dem DSB-Portal.
Wie melde ich mich im Namen eines Unternehmen an?
Das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, hat eine KBO-Nummer und ist nicht in dieser Liste aufgeführt = 99,9 % der belgischen Unternehmen:
- Über die Schaltfläche „Mit eIDAS-Konto anmelden (FAS)“.
- Sie müssen in eGov über die Rolle „GBA_documentum_Vertreter“ (siehe FAQ: „Rollenzuweisung und (Haupt)zugriffsverwaltung“ verfügen.
Das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, hat eine KBO-Nummer und ist in dieser Liste aufgeführt.
- Ist das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, bereits registriert?
- JA: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Mit Konto anmelden“.
- NEIN: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrieren“ und folgen Sie den Anweisungen.
- ICH WEISS ES NICHT: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrieren“ und folgen Sie den Anweisungen. Wenn Ihr Unternehmen bereits registriert ist, können Sie sich nicht noch einmal für dasselbe Unternehmen anmelden.
Das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, hat keine KBO-Nummer.
- Ist das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, bereits registriert?
- JA: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Mit Konto anmelden“.
- NEIN: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrieren“ und folgen Sie den Anweisungen.
- ICH WEISS ES NICHT: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrieren“ und folgen Sie den Anweisungen. Wenn Ihr Unternehmen bereits registriert ist, können Sie sich nicht noch einmal für dasselbe Unternehmen anmelden.
Was bedeutet „Mit Konto anmelden“?
- Sie möchten sich auf dem GBA-Portal im Namen eines Unternehmens anmelden, für das bereits ein Konto besteht, und es ist nicht möglich, sich über „Mit eIDAS-Konto anmelden (FAS)“ anzumelden, und zwar für:
- Unternehmen, die keine KBO-Nummer haben.
- Unternehmen, die eine KBO-Nummer haben, sich aber über die Niederlassungsnummer registrieren müssen (siehe Liste).
- Das Anklicken der Schaltfläche „Mit Konto anmelden“ setzt voraus, dass das Unternehmen, in dessen Namen Sie sich auf dem GBA-Portal anmelden möchten, bereits registriert ist.
Was bedeutet „Mit eIDAS-Konto anmelden (FAS)“?
Sie möchten sich auf dem GBA-Portal im Namen eines Unternehmens anmelden, das über eine KBO-Nummer verfügt.
- Wenn sich das Unternehmen, für das Sie sich anmelden möchten, in der folgenden Liste (Liste) aufgeführt ist, müssen Sie sich über die Schaltfläche „Mit Konto anmelden“ anmelden (siehe FAQ: „Was bedeutet Mit Konto anmelden?“).
Voraussetzung für die Anmeldung über „Mit eIDAS-Konto anmelden (FAS)“:
- Sie müssen über die Rolle „GBA_documentum_Vertreter“ für das Unternehmen verfügen, in dessen Namen Sie sich auf dem GBA-Portal anmelden möchten. Dies können Sie prüfen, indem Sie sich hier unter anmelden und auf „Meine Rollenzuweisungen“ klicken:
- Die Rolle wurde Ihnen noch nicht zugewiesen.
- Wenden Sie sich an den (Haupt-)zugriffsadministrator oder den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, für das Sie sich anmelden möchten, um Ihnen die Rolle über „Meine eGov-Rollenverwaltung“ zuzuweisen. Die Datenschutzbehörde kann Ihnen diese Rolle nicht zuweisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem FAQ: „Rollenzuweisung und (Haupt)zugriffsverwaltung“
Was bedeutet „Registrieren“?
- Sie möchten sich auf dem GBA-Portal im Namen eines Unternehmens anmelden, für das noch kein Konto besteht, und es ist nicht möglich, sich über „Mit eIDAS-Konto (FAS) anmelden“ anzumelden, und zwar für:
- Unternehmen, die keine KBO-Nummer haben.
- Unternehmen, die eine KBO-Nummer haben, sich aber über die Niederlassungsnummer registrieren müssen (siehe Liste). (Siehe FAQ: „Was bedeutet „Mit Konto anmelden?“)
Wo finde ich die verschiedenen Anleitungen?
- Die Anleitungen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Aktionen, die Sie auf dem neuen Portal ausführen können:
Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Rolle „GBA_Documentum_Vertreter“ zu erhalten?
- Wenn das Unternehmen, für das Sie sich auf dem GBA-Portal anmelden möchten, noch keinen Online-Zugangsantrag als Unternehmen bei CSAM gestellt hat:
- Der gesetzliche Vertreter (GV) des Unternehmens muss sich mit einem der digitalen Schlüssel hier anmelden. Achtung! Nur der gesetzliche Vertreter kann einen Online-Zugangsantrag stellen. Befolgen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
- Der gesetzliche Vertreter muss einen Hauptzugriffsadministrator innerhalb seines Unternehmens benennen, der entweder er selbst, ein Mitarbeiter oder ein anderer gesetzlicher Vertreter des Unternehmens sein muss. Befolgen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung).
- Der Hauptzugriffsadministrator kann Ihnen nun über my eGov die Rolle „GBA_Documentum_Administrator“ zuweisen (siehe auch die folgende Anleitung zur Rollenverwaltung.
- Wenn das Unternehmen, für das Sie sich auf dem GBA-Portal anmelden möchten, bereits einen Online-Zugangsantrag als Unternehmen bei CSAM gestellt hat:
- Der benannte (Co-)Hauptzugriffsadministrator muss Ihnen die Rolle „GBA_Documentum_Vertreter“ auf my eGov zuweisen. Befolgen Sie die Anleitung)
Wo finde ich den/die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, für das ich mich anmelden möchte und das mir die Rolle zuweisen muss?
Kann die Rolle „GBA_Documentum_Vertreter“ für dasselbe Unternehmen mehreren Personen zugewiesen werden?
- Ja, es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Personen, denen diese Rolle zugewiesen werden kann.
Kann die Rolle „GBA_Documentum_Vertreter“ einer Person zugewiesen werden, die nicht als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist (z. B. einem Anwalt)?
- Ja, der Hauptzugriffsadministrator des Unternehmens kann diese Rolle auch Personen außerhalb des eigenen Unternehmens zuweisen.
Ich hatte früher über „Mit eIDAS-Konto (FAS) anmelden“ Zugriff auf das GBA-Portal, jetzt aber nicht mehr. Was muss ich unternehmen?
- Prüfen Sie, ob für das Unternehmen, für das Sie sich über „Mit eIDAS-Konto anmelden (FAS)“ anmelden möchten, eine Anmeldung über eIDAS (FAS) möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter FAQ: “Wie melde ich mich an?”
- Möglicherweise ist die Rolle „GBA_Documentum_Vertreter“ erloschen oder wurde zurückgezogen. Dies können Sie prüfen, indem Sie sich hier anmelden und auf „Meine Rollenzuweisungen“ klicken. Wenden Sie sich an den Hauptzugriffsadministrator des Unternehmens, für das Sie sich anmelden möchten, um die Rolle erneut zugewiesen zu bekommen.
- Wie ändere ich die Sprache im Programm e-loket der GBA?
- Die Anmeldung erfolgt über „Mit eIDAS-Konto anmelden (FAS)“:
- Die Sprache wird auf der Grundlage Ihres Profils in CSAM festgelegt. Sie können Ihre bevorzugte Sprache ändern hier
- Die Anwendung folgt folgendem Schema:
Sprache CSAM |
Sprache der Anwendung |
Englisch |
Niederländisch |
Niederländisch |
Niederländisch |
Französisch |
Französisch |
Deutsch |
Deutsch |
- Die Anmeldung erfolgt über „Mit Konto anmelden“:
- Die Sprache des Kontos wird auf der Grundlage der Sprache der URL Ihrer ersten Anmeldung anhand folgendem Schema festgelegt:
URL-Links |
Sprache der Anwendung |
https://mijnaccount.gegevensbeschermingsautoriteit.be/login |
Niederländisch |
https://moncompte.autoriteprotectiondonnees.be/login |
Französisch |
https://meinkonto.datenschutzbehörde.be/login |
Deutsch |
- Wenn Sie die Sprache ändern möchten, wenden Sie sich unter Angabe folgender Daten bitte an support-dms@apd-gba.be:
- Unternehmensnummer (und gegebenenfalls Niederlassungsnummer), EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eindeutiger Code eines Drittlandes
- Aktuelle Sprache des Kontos
- Gewünschte Sprache des Kontos: Niederländisch, Französisch oder Deutsch.
Kann ich Teil 1 einer Meldung einer Datenschutzverletzung einreichen, ohne angemeldet zu sein?
- Das Unternehmen, in für das Sie eine Meldung vornehmen möchten, hat eine KBO-Nummer und ist nicht in dieser Liste (Liste) aufgeführt? : JA
- Das Unternehmen, für das Sie eine Meldung vornehmen möchten, hat eine KBO-Nummer und ist nicht in dieser Liste aufgeführt : NEIN
- Das Unternehmen, für das Sie eine Meldung vornehmen möchten, hat keine KBO-Nummer : NEIN
Was bedeutet die Fehlermeldung „Forbidden”, wenn ich ein Dokument in Teil 2 einer Datenverletzungsmeldung hochgeladen habe?
- Das Hochladen von Dokumenten muss den folgenden Regeln entsprechen:
- Der Name des Dokuments darf maximal 255 Zeichen lang sein.
- Die folgenden Zeichen sind ausgeschlossen: „ * : < > ? / \ |
- Bestimmte Extensionen können nicht hochgeladen werden
Was bedeutet die Fehlermeldung: „Entspricht nicht dem Muster”?
- Möglicherweise haben Sie mehr Zeichen eingegeben, als in einem bestimmten Feld zulässig sind. Freitextfelder haben eine maximale Länge von 100 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), sofern nicht anders angegeben.
- Spezifische Felder mit abweichender Zeichenanzahl:
- Empfehlung DPO: 500 Zeichen
- Zusammenfassung der Datenverletzung: 2500 Zeichen
Warum erhalte ich eine Benachrichtigung in einer anderen Sprache als der, die ich in der Anwendung verwendet habe?
- Die Sprache der Benachrichtigungen wird durch die Sprache des Anmeldebildschirms der Anwendung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erstellung der Akte bestimmt. Die Sprache des Anmeldebildschirms wird durch die konkrete URL-Sprachvariante bestimmt, die verwendet wurde, um auf unsere Anmeldeseite zu gelangen. Wenn die Sprache, die Sie in der Anwendung verwenden, sich von der Sprache des Anmeldebildschirms bei der erstmaligen Erstellung der Datei unterscheidet, erhalten Sie eine Benachrichtigung in einer anderen Sprache als der Sprache, in der Sie die Anwendung verwendet haben.
Was bedeutet es, wenn mein Datenschutzverletzungs-Dossier im Portal den Status „abgeschlossen“ aufweist?
- Dies bedeutet, dass das Dossier innerhalb des Generalsekretariats der Datenschutzbehörde (nachstehend: GBA) gemäß Art. 39 § 1 der Geschäftsordnung der GBA bearbeitet und abgeschlossen wurde.
- Dies bedeutet keineswegs, dass nicht gegebenenfalls ein Inspektionsdossier gemäß Art. 39 § 2 in Verbindung mit Art. 85 Nr. 7 der Geschäftsordnung der GBA eröffnet werden könnte.
Was passiert, wenn ich Teil 2 eines Datenschutzverletzungs-Dossiers nicht rechtzeitig (d. h. nicht innerhalb von 21 Kalendertagen nach Teil 1) eingereicht habe?
- In diesem Fall verstoßen Sie möglicherweise gegen Artikel 33 Absatz 4 DSGVO. Sie haben die erforderlichen Informationen nicht gemäß den Vorgaben und nicht unverzüglich übermittelt.
- Dieser Umstand kann als Aspekt herangezogen werden, um das Dossier gemäß Art. 39 § 2 der internen Vorschriften dem Inspektionsdienst vorzulegen.
Kann ich einen DPO für ein Unternehmen an- oder abmelden?
- JA: Sie müssen sich im Namen des Unternehmens anmelden, für das Sie einen DPO an- oder abmelden möchten (Siehe FAQ: „Wie melde ich mich an?“).
- Sie können einen DPO nur abmelden, wenn Sie über einen aktiven DPO-case verfügen (Siehe: Anleitung: DPO-case)
Kann ich Daten im DPO-case eines Unternehmens ändern?
- JA: Sie müssen sich bei dem Unternehmen anmelden, dessen Daten Sie im DPO-case ändern möchten (Siehe FAQ: „Wie melde ich mich an?“).
- Sie können nur bestimmte Daten im DPO-case eines Unternehmens ändern. Um einige dieser Daten zu ändern, müssen Sie den DPO zunächst abmelden und anschließend eine neue DPO-Anmeldung vornehmen (siehe Anleitung).
Wie kann ich die Datenschutzbehörde kontaktieren, wenn ich Probleme habe?
- Bitte lesen Sie zunächst die FAQs und/oder Anleitungen. In 99,9 % der Fälle finden Sie dort eine Antwort.
- Wenn die Probleme weiterhin bestehen: Füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an support-dms@apd-gba.be.